CONCORDIA Verein für Sozialprojekte

Transparenz ist uns wichtig

CONCORDIA Verein für Sozialprojekte trägt das Österreichische Spendengütesiegel. Es gibt vor, wie Spenden aufgebracht, verwaltet und eingesetzt werden müssen. Alle unsere SpenderInnen haben so die Sicherheit, dass mit Spendengeldern sorgsam umgegangen wird.

Das Spendengütesiegel wird jährlich von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verliehen. Hier finden Sie Informationen zum Spendengütesiegel.

CONCORDIA Verein für Sozialprojekte ist beim Finanzamt als „steuerbegünstigte Organisation" registriert. Das bedeutet, dass Ihre Spende an CONCORDIA Verein für Sozialprojekte steuerlich absetzbar ist.

Als unser/e UnterstützerIn erhalten Sie einmal jährlich von uns eine Bestätigung über Ihren Jahresspendenbetrag. Weiterführende Details dazu finden Sie auf der Website des BMF oder über das Bürgerservicetelefon unter 050 233 750 (Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr und Freitags von 8 bis 12 Uhr).

Als spendensammelnde Organisation benötigen wir von UnterstützerInnen, die ihre Spende steuerlich geltend machen wollen, Vor- und Zunamen (wie am Meldezettel) und das Geburtsdatum. Hier geht`s zum Formular.

CONCORDIA Verein für Sozialprojekte

Hochstettergasse 6
A-1020 Wien
T +43 1 212 81 49
F +43 1 212 81 49-23
E office@concordia.or.at
W www.concordia.or.at

Vereinsregister: ZVR-Zahl 268158538

Handelsgericht Wien

UID-Nummer: ATU41205806

Bankverbindung: Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien
IBAN: AT54 3200 0000 0142 0355
BIC: RLNWATWW

Verantwortlich für Spendenverwendung Stiftung & Verein: Dr. Bernhard Drumel
Verantwortlich für Spendenwerbung Stiftung & Verein: Mag. Rainer Stoiber
Verantwortlich für den Datenschutz Stiftung & Verein: DI Benjamin Heiligenbrunner 

Der Vereinsvorstand verpflichtet sich öffentlich und verbindlich zur Lauterbarkeit in der Spendenwerbung (Selbstverpflichtung).

CONCORDIA Sozialprojekte unterzieht sich verschiedenen Prüfungen:

  • der gesetzlich vorgesehenen Prüfung des Jahresabschlusses
  • der Prüfung zur Erlangung des Spendengütesiegels und
  • der Prüfung zur Erlangung der Voraussetzungen zur Spendenabsetzbarkeit.
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